Informationsvideos zu Grundstücksentwässerung und Rückstau

10.09.2019 08:00

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutzwasser und Regenwasser wird oft als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.

Laut Gesetzgebung ist jeder Grundstücksbesitzer der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der privaten Entwässerungsanlage, und das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen – wie z. B. bei Kellerüberflutungen – unmittelbar spürbar sind.

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